Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in der Pflegeversicherung: Unterstützung auch beim Umzug

Ein ange­pass­tes und bar­rie­re­frei­es Wohn­um­feld ist für Men­schen mit Pfle­ge­be­darf essen­ti­ell, um ihre Lebens­qua­li­tät zu erhö­hen und eine mög­lichst selbst­stän­di­ge Lebens­füh­rung zu ermög­li­chen. Die Pfle­ge­ver­si­che­rung in Deutsch­land erkennt die­se Not­wen­dig­keit an und bie­tet Unter­stüt­zung durch wohn­um­feld­ver­bes­sern­de Maß­nah­men. Die­ser Blog­bei­trag beleuch­tet, wie Betrof­fe­ne und ihre Fami­li­en finan­zi­el­le Zuschüs­se für Anpas­sun­gen im eige­nen Zuhau­se oder sogar für einen Umzug in eine bar­rie­re­freie Woh­nung erhal­ten können.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Wohn­um­feld­ver­bes­sern­de Maß­nah­men umfas­sen Ver­än­de­run­gen im Wohn­raum, die dar­auf abzie­len, die Selbst­stän­dig­keit und Sicher­heit von Pfle­ge­be­dürf­ti­gen zu för­dern. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se der Ein­bau von Trep­pen­lif­ten, die Besei­ti­gung von Schwel­len, die Instal­la­ti­on von Hal­te­grif­fen im Bad oder die Anpas­sung der Küchen­zei­le an die Bedürf­nis­se von Rollstuhlfahrern.

Finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung

Die Pfle­ge­ver­si­che­rung bie­tet für sol­che Maß­nah­men einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maß­nah­me. Bei meh­re­ren pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­so­nen in einem Haus­halt kann sich die­ser Betrag auf bis zu 16.000 Euro erhö­hen. Wich­tig zu wis­sen ist, dass die­se finan­zi­el­le Unter­stüt­zung nicht nur für Eigen­tü­mer, son­dern auch für Mie­ter zugäng­lich ist.

Unterstützung beim Umzug in eine barrierefreie Wohnung

In Fäl­len, in denen eine Anpas­sung des aktu­el­len Wohn­raums nicht aus­reicht oder nicht mög­lich ist, kann auch ein Umzug in eine bar­rie­re­freie Woh­nung not­wen­dig wer­den. Die Kos­ten für einen sol­chen Umzug wer­den von der Pfle­ge­ver­si­che­rung jedoch nicht direkt über­nom­men. Aller­dings kann der Zuschuss für wohn­um­feld­ver­bes­sern­de Maß­nah­men unter bestimm­ten Umstän­den auch für die Ein­rich­tung der neu­en, bar­rie­re­frei­en Woh­nung genutzt wer­den. Dies bie­tet eine wert­vol­le finan­zi­el­le Ent­las­tung und Unter­stüt­zung in der Übergangsphase.

Voraussetzungen und Beantragung

Um die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung in Anspruch neh­men zu kön­nen, muss der Pfle­ge­be­dürf­ti­ge bei der Pfle­ge­kas­se einen Antrag stel­len. Wich­tig ist, dass der Antrag vor Beginn der Maß­nah­men ein­ge­reicht wird. Die Pfle­ge­kas­se prüft dann, inwie­weit die geplan­ten Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der indi­vi­du­el­len Pfle­ge­si­tua­ti­on beitragen.

Fazit

Wohn­um­feld­ver­bes­sern­de Maß­nah­men spie­len eine zen­tra­le Rol­le in der Unter­stüt­zung von Men­schen mit Pfle­ge­be­darf. Die Pfle­ge­ver­si­che­rung bie­tet hier­für nicht nur finan­zi­el­le Hil­fen, son­dern för­dert aktiv die Teil­ha­be am gesell­schaft­li­chen Leben. Bei einem not­wen­di­gen Umzug in eine bar­rie­re­freie Woh­nung kann die Unter­stüt­zung zudem eine ent­schei­den­de Hil­fe sein. Es ist emp­feh­lens­wert, sich früh­zei­tig mit der Pfle­ge­kas­se in Ver­bin­dung zu set­zen und die Mög­lich­kei­ten aus­zu­lo­ten, um den Wohn­raum opti­mal an die Bedürf­nis­se anzupassen.

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