Pflegezusatzversicherung und Steuer: Warum Sie Beiträge nicht absetzen können – und was trotzdem Sinn ergibt

1. Warum überhaupt eine Pflegezusatzversicherung wichtig ist

Die gesetz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung deckt nur einen Teil der tat­säch­li­chen Pfle­ge­kos­ten ab.
Wer ein­mal erlebt hat, wie teu­er sta­tio­nä­re Pfle­ge oder ein ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst sein kön­nen, weiß: Zwi­schen Zuschuss und Rea­li­tät klafft eine Lücke. Genau hier setzt die pri­va­te Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung an. Sie soll hel­fen, Eigen­an­tei­le oder Zusatz­leis­tun­gen zu finan­zie­ren – also z. B. ein Ein­zel­zim­mer im Pfle­ge­heim, zusätz­li­che Betreu­ung oder Ent­las­tung für Ange­hö­ri­ge. Für vie­le Fami­li­en ist das eine wich­ti­ge Absi­che­rung gegen finan­zi­el­le Überforderung.

2. Das Urteil des Bundesfinanzhofs: Kein Steuerbonus für Zusatzschutz

Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) hat ent­schie­den (Az. X R 10/20):
Bei­trä­ge zu einer pri­va­ten Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung sind steu­er­lich nicht absetzbar.

Kon­kret bedeu­tet das:
Nur die Pflicht­bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung zäh­len zu den soge­nann­ten Basis­ab­si­che­run­gen und kön­nen als Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen aner­kannt werden.

Frei­wil­li­ge Zusatz­ver­si­che­run­gen – egal wie sinn­voll sie sind – gel­ten als Kom­fort­schutz und dür­fen steu­er­lich nicht gel­tend gemacht werden.

Die Begrün­dung des Gerichts: Der Staat hat bewusst eine Teil­ab­si­che­rung vor­ge­se­hen. Wer dar­über hin­aus vor­sor­gen möch­te, muss das aus eige­nem Ein­kom­men tun.

3. Was das für Pflegebedürftige und Angehörige bedeutet

Auch wenn Sie Ihre Bei­trä­ge nicht steu­er­lich abset­zen kön­nen, kann sich eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung loh­nen – ins­be­son­de­re, wenn Sie:

  • ein hohes Risi­ko für Pfle­ge­be­dürf­tig­keit sehen (z. B. fami­liä­re Vorbelastung),
  • Eigen­an­tei­le im Pfle­ge­heim ver­mei­den wollen,
  • Ange­hö­ri­ge finan­zi­ell ent­las­ten möchten,
  • oder mehr Selbst­be­stim­mung im Pfle­ge­fall wünschen.

Eine sol­che Ver­si­che­rung ersetzt kei­ne gute Pfle­ge­pla­nung, sie kann sie aber finan­zi­ell absi­chern.

Tipp: Ach­ten Sie beim Abschluss auf kla­re Bedin­gun­gen – vie­le Poli­cen unter­schei­den zwi­schen Pfle­ge­geld-, Pfle­ger­en­ten- und Pfle­ge­kos­ten-Tari­fen. Ein unab­hän­gi­ger Ver­gleich lohnt sich.

4. Alternativen und Strategien

Wer kei­ne Zusatz­ver­si­che­rung abschlie­ßen möch­te, kann auch auf ande­re Wege vorsorgen:

  • Pfle­ge-Bahr: Staat­lich geför­der­te Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung (Zuschuss bis 60 Euro jährlich).
  • Pri­va­te Rück­la­gen­bil­dung: z. B. Pfle­ge­kon­to oder Investmentfonds.
  • Pfle­ge­be­ra­tung & Pfle­ge­grad­op­ti­mie­rung: Vie­le Betrof­fe­ne ver­schen­ken Leis­tun­gen, weil sie fal­sche oder unvoll­stän­di­ge Anga­ben im Pfle­ge­grad­an­trag machen. Hier kann fach­li­che Unter­stüt­zung (z. B. durch Fami­li­a­ra) hel­fen, meh­re­re hun­dert Euro pro Monat mehr zu erhalten.

Gera­de die­se letz­te Opti­on ist oft die effek­tivs­te Steu­er­erspar­nis – nicht über den Fis­kus, son­dern durch kor­rek­te Leistungsbewilligung.

5. Fazit: Keine Steuerersparnis, aber dennoch sinnvoll

Auch wenn der Staat kei­ne steu­er­li­che Ent­las­tung für Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­run­gen gewährt, bleibt die Vor­sor­ge sinn­voll.
Denn Pfle­ge­be­dürf­tig­keit ist kein Aus­nah­me­fall – sie ist wahr­schein­lich. Wer vor­be­rei­tet ist, schützt sich und sei­ne Fami­lie vor finan­zi­el­len Engpässen.

Kurz gesagt:
Steu­er­lich nein – mensch­lich ja.
Und das ist im Pfle­ge­kon­text oft der wich­ti­ge­re Faktor.

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