Pflegezusatzversicherung und Steuer: Warum Sie Beiträge nicht absetzen können – und was trotzdem Sinn ergibt
1. Warum überhaupt eine Pflegezusatzversicherung wichtig ist
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab.
Wer einmal erlebt hat, wie teuer stationäre Pflege oder ein ambulanter Pflegedienst sein können, weiß: Zwischen Zuschuss und Realität klafft eine Lücke. Genau hier setzt die private Pflegezusatzversicherung an. Sie soll helfen, Eigenanteile oder Zusatzleistungen zu finanzieren – also z. B. ein Einzelzimmer im Pflegeheim, zusätzliche Betreuung oder Entlastung für Angehörige. Für viele Familien ist das eine wichtige Absicherung gegen finanzielle Überforderung.
2. Das Urteil des Bundesfinanzhofs: Kein Steuerbonus für Zusatzschutz
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (Az. X R 10/20):
Beiträge zu einer privaten Pflegezusatzversicherung sind steuerlich nicht absetzbar.
Konkret bedeutet das:
Nur die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zählen zu den sogenannten Basisabsicherungen und können als Vorsorgeaufwendungen anerkannt werden.
Freiwillige Zusatzversicherungen – egal wie sinnvoll sie sind – gelten als Komfortschutz und dürfen steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Die Begründung des Gerichts: Der Staat hat bewusst eine Teilabsicherung vorgesehen. Wer darüber hinaus vorsorgen möchte, muss das aus eigenem Einkommen tun.
3. Was das für Pflegebedürftige und Angehörige bedeutet
Auch wenn Sie Ihre Beiträge nicht steuerlich absetzen können, kann sich eine Pflegezusatzversicherung lohnen – insbesondere, wenn Sie:
- ein hohes Risiko für Pflegebedürftigkeit sehen (z. B. familiäre Vorbelastung),
- Eigenanteile im Pflegeheim vermeiden wollen,
- Angehörige finanziell entlasten möchten,
- oder mehr Selbstbestimmung im Pflegefall wünschen.
Eine solche Versicherung ersetzt keine gute Pflegeplanung, sie kann sie aber finanziell absichern.
Tipp: Achten Sie beim Abschluss auf klare Bedingungen – viele Policen unterscheiden zwischen Pflegegeld-, Pflegerenten- und Pflegekosten-Tarifen. Ein unabhängiger Vergleich lohnt sich.
4. Alternativen und Strategien
Wer keine Zusatzversicherung abschließen möchte, kann auch auf andere Wege vorsorgen:
- Pflege-Bahr: Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (Zuschuss bis 60 Euro jährlich).
- Private Rücklagenbildung: z. B. Pflegekonto oder Investmentfonds.
- Pflegeberatung & Pflegegradoptimierung: Viele Betroffene verschenken Leistungen, weil sie falsche oder unvollständige Angaben im Pflegegradantrag machen. Hier kann fachliche Unterstützung (z. B. durch Familiara) helfen, mehrere hundert Euro pro Monat mehr zu erhalten.
Gerade diese letzte Option ist oft die effektivste Steuerersparnis – nicht über den Fiskus, sondern durch korrekte Leistungsbewilligung.
5. Fazit: Keine Steuerersparnis, aber dennoch sinnvoll
Auch wenn der Staat keine steuerliche Entlastung für Pflegezusatzversicherungen gewährt, bleibt die Vorsorge sinnvoll.
Denn Pflegebedürftigkeit ist kein Ausnahmefall – sie ist wahrscheinlich. Wer vorbereitet ist, schützt sich und seine Familie vor finanziellen Engpässen.
Kurz gesagt:
Steuerlich nein – menschlich ja.
Und das ist im Pflegekontext oft der wichtigere Faktor.