Pflegegrad 2 bei Kindern: Was Eltern wissen müssen
Kinder mit gesundheitlichen Einschränkungen brauchen besondere Aufmerksamkeit – und manchmal auch ganz konkrete Unterstützung im Alltag. Wenn Ihr Kind dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist, kann ein Pflegegrad beantragt werden. Pflegegrad 2 bei Kindern ist dabei ein zentraler Einstiegspunkt für viele Familien.
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Was Pflegegrad 2 bei Kindern bedeutet
- Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
- Welche Leistungen Ihnen zustehen
- Wie der Antrag funktioniert und worauf Sie achten sollten
Was bedeutet Pflegegrad 2 bei Kindern?
Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Bei Kindern bedeutet das: Sie benötigen deutlich mehr Hilfe als ein gesundes Kind desselben Alters.
Beispiel: Ein fünfjähriges Kind sollte sich bereits weitgehend allein anziehen und essen können. Braucht es hierbei regelmäßig Unterstützung aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen, kann Pflegegrad 2 infrage kommen.
👉 Pflegegrad 2 beginnt ab 27 bis unter 47,5 Punkten im offiziellen Begutachtungssystem.
Voraussetzungen für Pflegegrad 2 bei Kindern
Damit Ihr Kind den Pflegegrad 2 erhält, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Gesundheitliche Beeinträchtigung mit einem Hilfebedarf, der über das normale Maß hinausgeht
- Dauerhafter Unterstützungsbedarf (mindestens sechs Monate)
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei privaten Kassen)
- Vergleich mit gesunden Gleichaltrigen als Bewertungsgrundlage
Wichtig: Die Einschätzung erfolgt auf Basis von sechs Bewertungsmodulen (u. a. Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung).
Leistungen bei Pflegegrad 2 für Kinder
Mit Pflegegrad 2 stehen Familien erstmals monetäre Leistungen zu – darunter Pflegegeld und Sachleistungen.
Übersicht: Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2
| Leistung | Betrag/Leistungsumfang |
|---|---|
| Pflegegeld (bei häuslicher Pflege) | 347 € monatlich |
| Pflegesachleistungen (ambulante Dienste) | bis zu 796 € monatlich |
| Entlastungsbetrag | 131€ monatlich (z. B. für Haushaltshilfe) |
| Pflegehilfsmittel | 42 € monatlich für z. B. Handschuhe, Desinfektion |
| Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 € für Umbauten (z. B. barrierefreies Bad) |
| Tages- und Nachtpflege | bis zu 721 € monatlich |
| Gemeinsamer Jahresbetrag (§ 42a) - Kurzzeitpflege (§ 42) - Verhinderungspflege (§ 39) | 3.539 € |
Tipp: Viele Leistungen lassen sich kombinieren oder ergänzen – Pflegeberatung hilft hier weiter.
So beantragen Sie Pflegegrad 2 für Ihr Kind
- Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen: Ein einfaches Schreiben oder Online-Antrag reicht.
- Begutachtung vorbereiten: Führen Sie ein Pflegetagebuch und bereiten Sie Arztbriefe/Schulberichte vor.
- Hausbesuch des Medizinischen Dienstes: Die Begutachtung erfolgt in der Regel im häuslichen Umfeld.
- Pflegegradbescheid erhalten: Dieser kommt in der Regel wenige Wochen nach dem Termin.
- Widerspruch einlegen (wenn nötig): Innerhalb von 4 Wochen möglich, wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig ist.
Besonderheiten: Pflegegrad 2 bei seelischen oder kognitiven Einschränkungen
Nicht nur körperliche Behinderungen führen zu einem Pflegegrad. Auch psychische Erkrankungen wie:
- Autismus-Spektrum-Störungen
- ADHS mit starkem Betreuungsbedarf
- Entwicklungsverzögerungen
- Frühkindliche Traumatisierungen
… können je nach Ausmaß zu einer Einstufung ab Pflegegrad 2 führen.
Tipps für betroffene Familien
✅ Pflegetagebuch führen: Halten Sie tägliche Unterstützungsleistungen schriftlich fest.
✅ Pflegeberatung nutzen: Diese ist kostenlos und hilft bei Antrag, Widerspruch und Leistungsnutzung.
✅ Schule & Kita einbinden: Pflegegrad-Leistungen können auch den Besuch in inklusiven Einrichtungen unterstützen.
✅ Regelmäßige Neubegutachtung prüfen: Kinder entwickeln sich – ggf. ist eine Höherstufung möglich.
Fazit: Pflegegrad 2 ist ein wertvoller Schritt zur Entlastung
Ein Pflegegrad bringt nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch Anerkennung und Zugang zu wichtigen Unterstützungsangeboten. Pflegegrad 2 bei Kindern ist dabei oft der erste Schritt für Familien, um professionelle Hilfe zu organisieren, Pflegezeiten zu strukturieren und Alltagssorgen zu mildern.
Zögern Sie nicht, Ihre Ansprüche geltend zu machen – denn Ihr Kind hat ein Recht auf Unterstützung.