Pflegegrad 1 bei Kindern: Anspruch, Leistungen & Tipps für Eltern

Wenn ein Kind dau­er­haft gesund­heit­lich ein­ge­schränkt ist, stellt sich für vie­le Eltern frü­her oder spä­ter die Fra­ge: Steht mei­nem Kind ein Pfle­ge­grad zu? Und was bedeu­tet Pfle­ge­grad 1 bei Kin­dern eigent­lich genau?

In die­sem Bei­trag erklä­ren wir, was hin­ter dem Pfle­ge­grad 1 steckt, wie Sie ihn bean­tra­gen kön­nen, wel­che Leis­tun­gen Ihnen zuste­hen – und wor­auf Sie als Fami­lie ach­ten sollten.

Was ist Pflegegrad 1 bei Kindern?

Der Pfle­ge­grad 1 ist die nied­rigs­te Ein­stu­fung im deut­schen Pfle­ge­sys­tem. Er wird ver­ge­ben, wenn eine gerin­ge Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit vor­liegt. Bei Kin­dern bedeu­tet das, dass sie im Ver­gleich zu gesun­den Gleich­alt­ri­gen in bestimm­ten Lebens­be­rei­chen auf Unter­stüt­zung ange­wie­sen sind – etwa beim Anzie­hen, Essen, der Kör­per­pfle­ge oder bei der Mobilität.

Besonderheit bei Kindern:

Die Beur­tei­lung erfolgt im Ver­gleich zu einem gesun­den, gleich­alt­ri­gen Kind. Ein zwei­jäh­ri­ges Kind, das noch gewi­ckelt wer­den muss, wäre etwa nor­mal – ein sechs­jäh­ri­ges Kind, das noch Hil­fe beim Toi­let­ten­gang braucht, nicht.

Voraussetzungen für Pflegegrad 1 bei Kindern

Ein Kind hat Anspruch auf Pfle­ge­grad 1, wenn:

  • eine gesund­heit­lich beding­te Ein­schrän­kung vorliegt,
  • die­se min­des­tens sechs Mona­te anhält oder anhal­ten wird,
  • und ein gut­ach­ter­li­cher Pfle­ge­be­darf durch den Medi­zi­ni­schen Dienst (MD) fest­ge­stellt wird.

Das Gut­ach­ten bewer­tet sechs Modu­le (z. B. Mobi­li­tät, kogni­ti­ve Fähig­kei­ten, Selbst­ver­sor­gung), die unter­schied­lich gewich­tet in die Gesamt­be­wer­tung einfließen.

👉 Pfle­ge­grad 1 wird ab 12,5 Punk­ten in der Bewer­tung vergeben.

Leistungen bei Pflegegrad 1 für Kinder

Pfle­ge­grad 1 bringt zwar noch kein Pfle­ge­geld, aber es ste­hen den­noch wert­vol­le Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen zur Verfügung:

Leis­tungBeschrei­bung
Pfle­ge­hilfs­mit­tel zum Verbrauch42€ monat­lich für z. B. Ein­mal­hand­schu­he, Des­in­fek­ti­on etc.
Ent­las­tungs­be­trag131 € monat­lich, z. B. für Haus­halts­hil­fe oder Betreuungsangebote
Kos­ten­lo­se Pflegeberatungz. B. durch Pfle­ge­stütz­punk­te oder spe­zia­li­sier­te Pflegeberater:innen
Wohn­raum­an­pas­sungZuschuss bis zu 4.180 € für Umbau­ten, z. B. bar­rie­re­frei­es Bad
Pfle­ge­kur­se für AngehörigeKos­ten­frei über Kran­ken­kas­sen oder Pfle­ge­kas­sen buchbar

Pflegegrad für Kinder beantragen – so geht’s

  1. Antrag bei der Pfle­ge­kas­se stel­len: Ein form­lo­ses Schrei­ben genügt zunächst. Vie­le Kas­sen bie­ten auch Online-For­mu­la­re an.
  2. Begut­ach­tung durch den Medi­zi­ni­schen Dienst (MD): Ein:e Gutachter:in besucht Sie und Ihr Kind zu Hause.
  3. Erhalt des Gut­ach­tens und Bescheids: Die Kas­se infor­miert über den zuge­teil­ten Pflegegrad.
  4. Wider­spruch mög­lich: Falls der Pfle­ge­grad abge­lehnt oder zu nied­rig erscheint, kann inner­halb von 4 Wochen Wider­spruch ein­ge­legt werden.

Tipp: Füh­ren Sie ein Pfle­ge­ta­ge­buch – dar­in soll­ten alle Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen doku­men­tiert sein, um beim Gut­ach­ten gewapp­net zu sein.

Fazit: Pflegegrad 1 ist ein erster Schritt zur Unterstützung

Auch wenn Pfle­ge­grad 1 noch nicht alle finan­zi­el­len Leis­tun­gen umfasst, stellt er eine wert­vol­le Grund­la­ge für die Ent­las­tung von Fami­li­en dar. Nut­zen Sie die gebo­te­nen Hil­fen – und zögern Sie nicht, sich bei Unsi­cher­hei­ten bera­ten zu lassen.

Wenn Sie Unter­stüt­zung bei der Bean­tra­gung oder beim Wider­spruch benö­ti­gen, hel­fen Pflegeberater:innen oder spe­zia­li­sier­te Pfle­ge­diens­te weiter.

Hinterlassen Sie einen Kommentar