Pflegegrad für Kinder: Anspruch, Antrag und Leistungen im Überblick

Wenn ein Kind durch eine kör­per­li­che oder geis­ti­ge Ein­schrän­kung dau­er­haft auf Unter­stüt­zung ange­wie­sen ist, stellt sich für vie­le Eltern die Fra­ge: Hat mein Kind Anspruch auf einen Pfle­ge­grad? Und wenn ja – wie stel­le ich einen Antrag und wel­che Leis­tun­gen ste­hen uns zu?

In die­sem Bei­trag erklä­ren wir alles Wich­ti­ge rund um das The­ma Pfle­ge­grad bei Kin­dern, von den Vor­aus­set­zun­gen über die Ein­stu­fung bis zu kon­kre­ten Unterstützungsangeboten.

Was bedeutet „Pflegegrad“ bei Kindern?

Ein Pfle­ge­grad ist die offi­zi­el­le Ein­stu­fung des Pfle­ge­be­darfs eines Men­schen – bei Erwach­se­nen eben­so wie bei Kin­dern. Seit der Pfle­ge­re­form 2017 gilt das neue Sys­tem der Pfle­ge­gra­de 1 bis 5, wel­ches sich am tat­säch­li­chen Unter­stüt­zungs­be­darf und nicht mehr nur an kör­per­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen orientiert.

Wich­tig bei Kin­dern: Der Pfle­ge­grad bezieht sich nicht auf das Alter, son­dern auf den indi­vi­du­el­len Mehr­auf­wand im Ver­gleich zu einem gesun­den gleich­alt­ri­gen Kind.

Ab wann kann ein Kind einen Pflegegrad erhalten?

Kin­der kön­nen ab Geburt einen Pfle­ge­grad erhal­ten, wenn die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit für min­des­tens sechs Mona­te bestehen wird – etwa bei:

  • Chro­ni­schen Erkran­kun­gen (z. B. Dia­be­tes Typ 1, Mukoviszidose)
  • Behin­de­run­gen (z. B. Tri­so­mie 21, Spi­na bifida)
  • Ent­wick­lungs­ver­zö­ge­run­gen oder neu­ro­lo­gi­schen Störungen
  • Schwe­re Unfall­fol­gen oder Operationen

Voraussetzungen für einen Pflegegrad beim Kind

Die Grund­vor­aus­set­zun­gen für einen Pfle­ge­grad sind:

  1. Pfle­ge­be­dürf­tig­keit im Sin­ne des SGB XI (Sozi­al­ge­setz­buch)
  2. Gesetz­li­che oder pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­rung des Kindes
  3. Antrag auf Pfle­ge­grad bei der zustän­di­gen Pflegekasse
  4. Die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit muss vor­aus­sicht­lich län­ger als sechs Mona­te bestehen

So läuft der Antrag ab

  1. Antrag­stel­lung bei der Pfle­ge­kas­se – tele­fo­nisch, schrift­lich oder online
  2. Gut­ach­ter­be­such durch den MD (Medi­zi­ni­scher Dienst) – bei gesetz­lich Versicherten 
    • Bei pri­vat Ver­si­cher­ten ist der Gut­ach­ter­dienst MEDICPROOF zuständig.
  3. Begut­ach­tung nach dem NBA (Neu­es Begut­ach­tungs­as­sess­ment) – spe­zi­ell ange­passt für Kinder.
  4. Ein­stu­fung in einen Pfle­ge­grad (1–5) inner­halb von 25 Arbeits­ta­gen nach Antragseingang.

Tipp: Eltern soll­ten sich vor­be­rei­ten, z. B. durch ein Pfle­ge­ta­ge­buch oder ärzt­li­che Unterlagen.

Besonderheiten der Begutachtung bei Kindern

Kin­der unter 11 Jah­ren wer­den in sechs Berei­chen begutachtet:

  1. Mobi­li­tät
  2. Kogni­ti­ve und kom­mu­ni­ka­ti­ve Fähigkeiten
  3. Ver­hal­tens­wei­sen und psy­chi­sche Problemlagen
  4. Selbst­ver­sor­gung
  5. Bewäl­ti­gung von krank­heits- oder the­ra­pie­be­ding­ten Anforderungen
  6. Gestal­tung des All­tags­le­bens und sozia­ler Kontakte

Zusätz­lich gibt es alters­be­zo­ge­ne Ver­gleichs­wer­te, die den Pfle­ge­be­darf objek­tiv bewer­ten – z. B. was ein gesun­des 2‑jähriges Kind schon selbst­stän­dig kann.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad für Kinder?

Je nach Pfle­ge­grad erhal­ten Eltern:

  • Pfle­ge­geld (bei häus­li­cher Pfle­ge durch Angehörige)
  • Pfle­ge­sach­leis­tun­gen (z. B. Pflegedienste)
  • Ver­hin­de­rungs­pfle­ge (z. B. wenn Eltern ver­hin­dert sind)
  • Ent­las­tungs­leis­tun­gen (131 € / Monat)
  • Pfle­ge­hilfs­mit­tel zum Ver­brauch (z. B. Hand­schu­he, Bettschutzeinlagen)
  • Wohn­um­feld­ver­bes­sern­de Maß­nah­men (z. B. Umbau des Badezimmers)
  • Zuschüs­se zur Kurz­zeit­pfle­ge (z. B. in Reha-Zentren)

Pflegegrad und Behinderung: Was ist der Unterschied?

Ein Pfle­ge­grad beschreibt den aktu­el­len Unter­stüt­zungs­be­darf, eine Behin­de­rung hin­ge­gen wird durch das Ver­sor­gungs­amt mit einem Grad der Behin­de­rung (GdB) fest­ge­stellt. Bei­de Sys­te­me ergän­zen sich, sind aber unab­hän­gig von­ein­an­der.

Fazit: Frühzeitig informieren und Antrag stellen lohnt sich

Ein Pfle­ge­grad kann für betrof­fe­ne Fami­li­en eine spür­ba­re Ent­las­tung bedeu­ten – emo­tio­nal, orga­ni­sa­to­risch und finan­zi­ell. Der Weg dahin ist for­mal, aber nicht unmög­lich. Wer früh­zei­tig infor­miert ist und sich Unter­stüt­zung holt, erhöht die Chan­cen auf eine fai­re Einstufung.

Hilf­rei­che Anlaufstellen:

  • Pfle­ge­stütz­punk­te in Ihrer Region
  • Eltern­in­itia­ti­ven und Selbsthilfegruppen
  • Pfle­ge­be­ra­tungs­diens­te der Krankenkassen

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