📝 Blogartikel: Pflegekräfte aus dem Ausland legal beschäftigen – so geht’s richtig

Der Fach­kräf­te­man­gel in der Pfle­ge ist in Deutsch­land seit Jah­ren eine wach­sen­de Her­aus­for­de­rung. Eine der nach­hal­tigs­ten Lösun­gen ist die Rekru­tie­rung von Pfle­ge­kräf­ten aus dem Aus­land. Doch wie funk­tio­niert das legal und pro­fes­sio­nell? Wel­che Vor­aus­set­zun­gen müs­sen erfüllt sein? Und wie gelingt eine erfolg­rei­che Integration?

In die­sem Arti­kel erhal­ten Sie einen umfas­sen­den Über­blick über die recht­li­chen Grund­la­gen, den Ablauf der Anstel­lung sowie prak­ti­sche Tipps, um inter­na­tio­na­le Pfle­ge­kräf­te lang­fris­tig und erfolg­reich in Ihr Team zu integrieren.

1. Rechtliche Grundlagen

Arbeitsmarktzugang

Pfle­ge­kräf­te aus Dritt­staa­ten dür­fen in Deutsch­land arbei­ten, sofern sie:

  • ein kon­kre­tes Arbeits­an­ge­bot in der Pfle­ge haben,
  • eine aner­kann­te Qua­li­fi­ka­ti­on besit­zen oder sich in einem Aner­ken­nungs­ver­fah­ren befinden,
  • über ein ent­spre­chen­des Visum verfügen.

Anerkennung der Berufsqualifikation

Nicht-EU-Fach­kräf­te müs­sen ihre Aus­bil­dung gemäß dem „Aner­ken­nungs­ge­setz“ prü­fen und gege­be­nen­falls anpas­sen las­sen. Zustän­dig sind die Lan­des­be­hör­den bzw. das Por­tal anerkennung-in-deutschland.de.

2. Der korrekte Ablauf in 5 Schritten

Schritt 1: Rekrutierung

Nut­zen Sie seriö­se Agen­tu­ren oder eige­ne Netz­wer­ke. Ach­ten Sie auf trans­pa­ren­te Ver­trä­ge, fai­re Ver­mitt­lungs­ge­büh­ren und eine ethi­sche Vorgehensweise.

Schritt 2: Anerkennungsverfahren

Die aus­län­di­sche Qua­li­fi­ka­ti­on wird geprüft. Even­tu­ell muss eine Anpas­sungs­maß­nah­me (z. B. Kennt­nis­prü­fung) durch­lau­fen wer­den. In die­ser Zeit ist eine Beschäf­ti­gung als Pfle­ge­hilfs­kraft möglich.

Schritt 3: Visum & Einreise

Das Visum wird bei der deut­schen Aus­lands­ver­tre­tung im Her­kunfts­land bean­tragt. Wich­ti­ge Voraussetzungen:

  • Nach­weis der Aner­ken­nung (oder begon­ne­ne Maßnahme)
  • Arbeits­ver­trag oder ‑ange­bot
  • Nach­weis über Deutsch­kennt­nis­se (in der Regel B1 oder B2)

Schritt 4: Aufenthaltstitel

Nach der Ein­rei­se muss inner­halb von 90 Tagen ein Auf­ent­halts­ti­tel bei der Aus­län­der­be­hör­de bean­tragt wer­den. Bei einer erfolg­rei­chen Aner­ken­nung ist eine Beschäf­ti­gung als exami­nier­te Pfle­ge­kraft möglich.

Schritt 5: Integration

Sprach­li­che und sozia­le Inte­gra­ti­on sind ent­schei­dend. Hilf­reich sind:

  • Sprach­för­de­rung (berufs­be­glei­tend)
  • Woh­nungs­un­ter­stüt­zung
  • Inter­kul­tu­rel­le Schu­lun­gen für bei­de Seiten

3. Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

  • Unkla­re Ver­trags­ge­stal­tung: Ach­ten Sie auf rechts­kon­for­me Arbeits­ver­trä­ge, trans­pa­ren­te Gehalts­an­ga­ben und fai­re Arbeitsbedingungen.
  • Ver­spä­te­te Aner­ken­nung: Begin­nen Sie das Ver­fah­ren früh­zei­tig, idea­ler­wei­se noch vor der Einreise.
  • Feh­len­de Beglei­tung: Pfle­ge­kräf­te soll­ten durch Mentor:innen oder Inte­gra­ti­ons­be­auf­trag­te beglei­tet werden.

4. Fördermöglichkeiten & Netzwerke

Es gibt ver­schie­de­ne Pro­gram­me zur Unterstützung:

  • Tri­ple Win (GIZ & BA): Ver­mitt­lung qua­li­fi­zier­ter Pfle­ge­kräf­te aus Drittstaaten.
  • BQFG-För­de­rung: Unter­stüt­zung bei Qualifikationsanerkennung.
  • Arbeit­ge­ber­zu­schüs­se für Deutsch­kur­se und Umschu­lun­gen in vie­len Bundesländern.

Fazit

Die lega­le Beschäf­ti­gung von Pfle­ge­kräf­ten aus dem Aus­land ist ein wir­kungs­vol­ler Bei­trag zur Ent­las­tung des Pfle­ge­per­so­nals in Deutsch­land – wenn sie kor­rekt und mensch­lich umge­setzt wird. Mit dem rich­ti­gen Wis­sen, einem struk­tu­rier­ten Vor­ge­hen und geziel­ter Beglei­tung gelingt die Inte­gra­ti­on inter­na­tio­na­ler Fach­kräf­te nach­hal­tig und fair.

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