ADHS bei Kindern: Pflegeaufwand, Pflegegrad und Unterstützung für Eltern
Der Alltag mit einem Kind, das an ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) leidet, stellt Familien vor besondere Herausforderungen (Wie Sie für Ihr Kind mit ADHS einen Pflegegrad erhalten…). Neben der Erziehung und Förderung des Kindes müssen Eltern oft einen erhöhten Pflegeaufwand stemmen – sei es durch ständige Beaufsichtigung, Hilfestellungen im täglichen Leben oder das Organisieren von Therapie und Schule. Dieser Blogbeitrag gibt einen Überblick über ADHS bei Kindern und typische Symptome, beleuchtet die Herausforderungen im Alltag und den Mehraufwand für Eltern, erklärt die Einstufung in Pflegegrade inklusive Begutachtung und Kriterien und zeigt, welche Leistungen die Pflegeversicherung betroffenen Familien bietet. Zudem stellen wir weitere Hilfen und Entlastungsangebote vor und geben praktische Tipps, wie Eltern den Alltag mit einem ADHS-Kind strukturieren und Unterstützung finden können.
Was ist ADHS? – Symptome bei Kindern kurz erklärt
ADHS ist eine neuropsychiatrische Störung, die meist im Kindesalter auftritt. Typisch sind drei Kernsymptome: Aufmerksamkeitsstörungen, Hyperaktivität und Impulsivität. Kinder mit ADHS können sich nur schwer konzentrieren, sind leicht ablenkbar, oftmals übermäßig unruhig oder zappelig und neigen zu vorschnellem, unüberlegtem Handeln (sie können z.B. nur schwer abwarten) (Wie Sie für Ihr Kind mit ADHS einen Pflegegrad erhalten…). Wichtig ist, dass alle Kinder gelegentlich unaufmerksam oder wild sind – bei ADHS treten diese Verhaltensweisen jedoch deutlich häufiger und extremer auf als bei Gleichaltrigen. Die Auffälligkeiten zeigen sich über einen längeren Zeitraum (mindestens sechs Monate) in verschiedenen Lebensbereichen (z.B. zuhause und in der Schule) ( Krankheitsbild & Symptome » ADHS — Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung » Kinderkrankheiten, Kinder- und Jugendgesundheit » Startseite » Kinderaerzte-im-Netz). Unbehandelt kann ADHS den Alltag des Kindes und der Familie stark beeinträchtigen: Das Lernen fällt schwer, es kommt oft zu Konflikten, und die betroffenen Kinder erleben häufiger Misserfolge im sozialen Miteinander (ADHS: Symptome, Ursachen und Behandlung | gesund.bund.de) (ADHS: Symptome, Ursachen und Behandlung | gesund.bund.de). ADHS ist dabei keine seltene Erscheinung – Schätzungen zufolge sind etwa 5 % der Kinder von ADHS betroffen. Für Eltern solcher Kinder stellt sich oft die Frage, wie sie dem hohen Betreuungsbedarf gerecht werden können und welche Unterstützung es gibt (Wie Sie für Ihr Kind mit ADHS einen Pflegegrad erhalten…).
Alltag mit ADHS: Herausforderungen und erhöhter Pflegeaufwand
Der Alltag mit einem ADHS-Kind erfordert von Eltern außerordentlich viel Geduld, Konsequenz und Energie. Normale Abläufe wie Aufstehen, Anziehen, Essen oder das Ins-Bett-Gehen entwickeln sich bei einem Kind mit ADHS häufig zu täglichen Kraftproben, die von ständigen Ermahnungen und Wiederholungen begleitet sind (ADHS im Alltag: 6 Tipps mit denen Sie Ihr Kind sinnvoll unterstützen). Viele Kinder mit ADHS benötigen außergewöhnlich viel Anleitung und Überwachung – weit mehr, als bei gleichaltrigen Kindern üblich wäre. Entsprechend hoch ist der Betreuungsaufwand im Familienalltag (Wie Sie für Ihr Kind mit ADHS einen Pflegegrad erhalten…).
Besonders herausfordernd sind zum Beispiel:
- die Organisation eines strukturierten Tagesablaufs mit festen Routinen (viel Planung und ständige Erinnerung notwendig),
- die intensive Begleitung bei Hausaufgaben und schulischen Anforderungen (häufige Hilfestellung, Überwachung und Motivation des Kindes),
- die emotionale Unterstützung bei sozialen Schwierigkeiten (das Kind bei Frustration, Wutausbrüchen oder Konflikten beruhigen und anleiten),
- sowie das Bewältigen häufiger Konfliktsituationen im Alltag, etwa wegen Regelverstößen oder impulsivem Verhalten des Kindes.
Eltern unterstützen ihr Kind bei den Hausaufgaben. Kinder mit ADHS benötigen oft besondere Hilfe und viel Struktur, um schulische und schulorganisatorische Aufgaben zu bewältigen.
All diese Aspekte der Betreuung erfordern ein hohes Maß an Zeit und Geduld. Viele Eltern stoßen dadurch an ihre Belastungsgrenzen (Wie Sie für Ihr Kind mit ADHS einen Pflegegrad erhalten…). In schweren Fällen ist sogar eine nahezu durchgehende Aufsicht rund um die Uhr nötig, damit das Kind sich nicht selbst in Gefahr bringt oder anderen Schaden zufügt. So müssen einige Kinder mit stark ausgeprägter ADHS z.B. ständig im Auge behalten werden, weil sie sonst unvermittelt weglaufen oder durch impulsives Verhalten Unfälle provozieren könnten. Auch beim Essen oder anderen Alltagsaktivitäten ist oft die permanente Präsenz eines Elternteils erforderlich (Pflegegrad bei Kindern mit ADHS oder ADS). Dieser erhöhte Pflege- und Betreuungsaufwand kann Eltern körperlich wie seelisch erschöpfen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig nach Unterstützung zu suchen – sei es im familiären Umfeld, bei professionellen Stellen oder durch finanzielle Hilfen. In vielen Fällen kann die Pflegeversicherung einspringen, wenn die Pflege und Betreuung eines ADHS-Kindes über das normale Maß hinausgeht.
Einstufung in Pflegegrade bei ADHS: Kriterien, Begutachtung und Tipps
Ob ein Kind mit ADHS einen Pflegegrad erhält, hängt davon ab, inwieweit es im Vergleich zu gesunden Gleichaltrigen auf Hilfe angewiesen ist. Laut §14 SGB XI gilt ein Mensch als pflegebedürftig, wenn aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen in erheblichem Maße Hilfe benötigt wird – und dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Bei Kindern wird also der individuelle Unterstützungsbedarf immer am altersentsprechenden Entwicklungsstand gemessen. Ausschlaggebend ist nicht die ADHS-Diagnose an sich, sondern ob der Betreuungs- und Pflegeaufwand deutlich über dem üblichen Bedarf eines gleichaltrigen Kindes liegt (Wie Sie für Ihr Kind mit ADHS einen Pflegegrad erhalten…). Ist dies der Fall – etwa weil das Kind viele alltägliche Dinge (Anziehen, Hygiene, Essen, etc.) nicht selbstständig kann oder ständig beaufsichtigt werden muss – kann ein Pflegegrad beantragt werden.
Wie läuft die Pflegegrad-Einstufung ab? Zunächst muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden (formlos bei der Pflegekasse der eigenen Krankenkasse). Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst (MD) – bei gesetzlich Versicherten den MDK – mit einer Begutachtung. Eine Gutachterin vereinbart einen Termin und besucht das Kind im häuslichen Umfeld, um den Pflegebedarf einzuschätzen (Leistungen aus Pflegeversicherung bei ADHS). Bei diesem Termin werden die Fähigkeiten des Kindes in verschiedenen Lebensbereichen geprüft. Seit 2017 gibt es ein neues Begutachtungssystem, das vor allem die Selbstständigkeit einer Person in den Vordergrund stellt. Es werden sechs Module betrachtet, unter anderem: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Pflegegrade bei ADHS | ADHS Deutschland e. V.). Gerade bei ADHS spielen zwei Bereiche eine große Rolle: Zum einen Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – hier wird erfasst, ob z.B. oppositionelles oder aggressives Verhalten, Wutanfälle oder starke Ängste regelmäßige Hilfe nötig machen. Zum anderen krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen – also ob z.B. täglich Medikamente verabreicht werden müssen, häufige Arztbesuche oder Therapietermine anfallen und ob das Kind Therapieübungen zuhause alleine durchführen kann (Wie Sie für Ihr Kind mit ADHS einen Pflegegrad erhalten…). Natürlich fließen auch körperliche oder pflegerische Aspekte mit ein: So wird z.B. bewertet, wie selbstständig sich das Kind an- und ausziehen kann, ob es bei der Körperpflege (Waschen, Zähneputzen etc.) Hilfe braucht, ob es ein Gefühl für Zeit und Tagesabläufe hat und inwiefern es Vereinbarungen einhalten kann. All diese Faktoren werden vom Gutachter in Punkten erfasst, aus denen am Ende der Pflegegrad ermittelt wird (Leistungen aus Pflegeversicherung bei ADHS). Je höher der Grad der Unselbstständigkeit, desto höher der Pflegegrad (es gibt Pflegegrad 1 bis 5) (Pflegegrad bei Kindern mit ADHS oder ADS).
Praktische Vorbereitung auf die Begutachtung: Eltern können einiges tun, um der Begutachtung optimal vorzubereiten. Wichtig ist, alle relevanten Unterlagen bereitzuhalten: Dazu gehören ärztliche Diagnosen und Befunde, Berichte von Ärzten oder Kliniken (möglichst der letzten 12 Monate) und ggf. ein aktueller Medikationsplan. Sehr hilfreich ist es außerdem, ein Pflegetagebuch zu führen, in dem über wenigstens zwei Wochen alle täglichen Pflege‑, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen für das Kind protokolliert werden (Wie Sie für Ihr Kind mit ADHS einen Pflegegrad erhalten…). Darin sollte z.B. stehen, wobei das Kind überall Hilfe braucht, wie oft Aufsicht nötig ist, wie lange bestimmte Verrichtungen dauern, und welche besonderen Vorkommnisse (Wutanfälle, Unruhe in der Nacht etc.) auftreten (Leistungen aus Pflegeversicherung bei ADHS). Dieses Protokoll gibt dem Gutachter ein realistischeres Bild vom Alltag, als es die Momentaufnahme des Termins allein kann (Leistungen aus Pflegeversicherung bei ADHS).
Beim Begutachtungstermin selbst ist es ratsam, folgende Tipps zu beachten (Wie Sie für Ihr Kind mit ADHS einen Pflegegrad erhalten…):
- Ruhige Atmosphäre schaffen: Sorgen Sie dafür, dass der Termin ungestört stattfinden kann (wenn möglich keine Besucher oder Ablenkungen).
- Kind nur dosiert einbeziehen: Es reicht, wenn das Kind zu Beginn dabei ist, um Fragen zu beantworten oder etwas vorzuzeigen. Danach kann es – z.B. nach Absprache mit dem Gutachter – den Raum verlassen oder anderweitig beschäftigt werden (Leistungen aus Pflegeversicherung bei ADHS). So muss das Kind nicht das gesamte Gespräch über seine „Defizite“ anhören.
- Offen und ehrlich über Probleme sprechen: Beschönigen Sie nichts. Schildern Sie dem Gutachter ehrlich, welche Schwierigkeiten und Belastungen im Alltag auftreten, selbst wenn es im Moment des Termins vielleicht gerade ruhig ist.
- Konkrete Beispiele nennen: Machen Sie klar, wobei und wie oft Ihr Kind Hilfe braucht. Zum Beispiel: „Mein Sohn kann sich nicht alleine anziehen, ich brauche jeden Morgen mindestens 30 Minuten, um ihn fertig zu machen.“ Solche Beispiele veranschaulichen den Mehraufwand.
- Pflegetagebuch übergeben: Zeigen Sie dem Gutachter Ihr zuvor erstelltes Pflegetagebuch oder eine Liste der Betreuungsaufwände. Gehen Sie die wichtigsten Punkte gemeinsam durch – so stellen Sie sicher, dass nichts übersehen wird.
Bei der Begutachtung wird also immer der Unterstützungsbedarf im Vergleich zu einem Kind ohne Beeinträchtigung gleichen Alters bewertet (Wie Sie für Ihr Kind mit ADHS einen Pflegegrad erhalten…). Die Gutachter sind angehalten, sich ein möglichst ganzheitliches Bild von der Situation zu machen und gerade die speziellen Probleme bei ADHS zu berücksichtigen (Wie Sie für Ihr Kind mit ADHS einen Pflegegrad erhalten…). Wenn der Gutachter seine Einschätzung abgeschlossen hat, erstellt er ein Gutachten und die Pflegekasse teilt den Eltern schriftlich den entscheidenden Pflegegrad mit.
Pflegegrad-Bescheid und Widerspruch: Viele ADHS-Kinder werden – je nach Schweregrad und eventuellen zusätzlichen Beeinträchtigungen – in Pflegegrad 1 oder 2 eingestuft. Pflegegrad 1 bedeutet „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ und wird oft vergeben, wenn „nur“ ADHS vorliegt, aber trotzdem ein erhöhter Betreuungsaufwand erkennbar ist. Liegen weitere Diagnosen wie z.B. Autismus-Spektrum-Störungen, erhebliche Entwicklungsverzögerungen oder andere psychische Störungen vor, kann auch Pflegegrad 2 („erhebliche Beeinträchtigung“) oder höher erreicht werden (Pflegegrad bei Kindern mit ADHS oder ADS). Sollte der Antrag abgelehnt werden oder der zuerkannte Pflegegrad aus Sicht der Eltern zu niedrig sein, kann man Widerspruch einlegen. Nach Erhalt des Bescheids hat man vier Wochen Zeit, um schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einzureichen. In diesem Widerspruch sollten die Einwände gegen das Gutachten genau begründet werden, am besten unterlegt mit neuen oder bisher nicht berücksichtigten ärztlichen Attesten und einer aktualisierten Dokumentation des Pflegeaufwands. Gegebenenfalls kommt es dann zu einer Neubegutachtung, auf die man sich wiederum gründlich vorbereiten sollte (Wie Sie für Ihr Kind mit ADHS einen Pflegegrad erhalten…). Scheuen Sie sich nicht, im Zweifel auch Hilfe bei der Formulierung des Widerspruchs zu suchen – z.B. bei einem Pflegestützpunkt, Sozialverband oder unabhängigen Pflegeberater. Oft lohnt es sich, hier hartnäckig zu bleiben, da bei Erfolg rückwirkend die höheren Leistungen gezahlt werden.
Unterstützung durch die Pflegeversicherung: Welche Leistungen gibt es?
Wird ein Kind mit ADHS in einen Pflegegrad eingestuft, so eröffnet dies den Zugang zu verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung. Diese sollen die pflegerische Versorgung erleichtern und Angehörige entlasten (Pflegegrade bei ADHS | ADHS Deutschland e. V.). Je nach Pflegegrad kommen insbesondere folgende Leistungen in Frage:
- Pflegegeld: Dies ist eine monatliche Geldleistung, die Eltern erhalten, wenn sie die Pflege ihres Kindes selbst zu Hause übernehmen. Ab Pflegegrad 2 wird Pflegegeld gezahlt (bei Pflegegrad 1 gibt es noch kein Pflegegeld). Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad – z.B. erhält man bei Pflegegrad 2 aktuell 316 € pro Monat, bei Pflegegrad 3 sind es 545 € (Pflegegrade bei ADHS | ADHS Deutschland e. V.). Mit diesem Geld können Eltern die Mehrbelastung ein Stück weit finanziell auffangen oder es z.B. für die Betreuung des Kindes einsetzen. Wichtig: Bei Pflegekindern (oder anderen nicht leiblichen Kindern) steht das Pflegegeld der Hauptpflegeperson zu, die das Kind tatsächlich betreut.
- Pflegesachleistungen: Anstelle von Pflegegeld können auch professionelle Pflegedienste oder Betreuungsdienste engagiert werden, deren Kosten bis zu einem bestimmten Monatsbudget von der Pflegekasse übernommen werden. Bei Kindern mit ADHS wird seltener ein klassischer Pflegedienst benötigt (der z.B. Grundpflege wie Waschen oder Medikamentengabe übernimmt). Allerdings können Pflegesachleistungen zum Beispiel für einen ambulanten Betreuungsdienst genutzt werden, der stundenweise bei der Aufsicht des Kindes hilft oder dieses zu Therapien begleitet. Auch kombinierte Leistungen (teilweise Pflegegeld, teilweise Pflegedienst) sind möglich – hier wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, je nachdem wie viel Sachleistung man in Anspruch nimmt.
- Entlastungsbetrag: Zusätzlich haben alle pflegebedürftigen Personen in häuslicher Pflege – unabhängig vom Pflegegrad (also auch schon ab PG 1) – Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 125 € im Monat (131 € Entlastungsbetrag 2025 plus Zusatzbudget nutzen!). Dieser Betrag ist zweckgebunden: Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, zum Beispiel für eine Betreuungskraft, die ein paar Stunden mit dem Kind spielt oder Hausaufgaben macht, für die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe (etwa eine spezielle Spielgruppe für Kinder mit Behinderung) oder für haushaltsnahe Dienstleistungen. Wichtig zu wissen: Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern man muss die Leistungen zunächst nutzen (Rechnung bezahlen) und bekommt dann die Kosten von der Pflegekasse erstattet (Wofür Sie in der Pflege Entlastungsleistungen nutzen können). Nicht genutzte Entlastungsbeträge können übrigens über das Jahr hinweg angespart und noch bis zum Juni des Folgejahres verwendet werden.
- Verhinderungspflege (Ersatzpflege): Auch Eltern brauchen mal eine Pause oder fallen durch Krankheit aus. Ab Pflegegrad 2 haben pflegende Eltern daher Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn sie vorübergehend die Pflege nicht übernehmen können. Die Pflegekasse erstattet dann die Kosten für eine Ersatzpflegeperson oder einen Pflegedienst, der das Kind in dieser Zeit betreut. Pro Kalenderjahr steht hierfür ein Budget von 1.612 € zur Verfügung (ggf. kann noch ein zusätzlicher Betrag aus nicht genutzter Kurzzeitpflege hinzukommen, bis zu weiteren 806 €. Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise in Anspruch genommen werden. Bei stundenweiser Ersatzpflege (unter 8 Stunden am Tag) wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Bei längerer Ersatzpflege (über 8 Stunden am Tag, z.B. wenn Eltern ein paar Tage verreisen) wird für diese Zeit das Pflegegeld hälftig weitergezahlt. Verhinderungspflege kann flexibel genutzt werden – etwa durch Großeltern, andere Verwandte oder befreundete Familien, die einspringen, oder durch professionelle Kräfte. Wichtig ist, dass das Kind zuvor mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt wurde, bevor Verhinderungspflege erstmalig genutzt werden kann (Pflegegrade bei ADHS | ADHS Deutschland e. V.).
- Kurzzeitpflege: Sollte es notwendig sein, das Kind vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung unterzubringen (z.B. in einer speziellen Kurzzeitpflegeeinrichtung oder in einem Heim, falls Eltern durch einen Notfall ausfallen), gibt es die Kurzzeitpflege. Pflegebedürftige Kinder (PG 2 und höher) können bis zu 8 Wochen im Jahr in einer solchen Einrichtung betreut werden. Die Pflegekasse übernimmt dafür Kosten von maximal 1.612 € pro Jahr (plus eventuell nicht genutzte Verhinderungspflegemittel, insgesamt bis zu 3.224 €). Während der Kurzzeitpflege wird das zuvor bezogene Pflegegeld bis zu 50 % weitergezahlt (Pflegegrade bei ADHS | ADHS Deutschland e. V.). In der Praxis kommt Kurzzeitpflege bei ADHS seltener vor als z.B. bei schwerbehinderten oder chronisch kranken Kindern, aber in Krisensituationen kann es eine wichtige Entlastung sein, wenn für ein paar Wochen professionelle Betreuung gesichert ist.
Darüber hinaus bietet die Pflegeversicherung noch weitere Leistungen und Hilfsangebote, die auch Familien mit ADHS-Kindern nutzen können. Dazu zählen z.B. Pflegeberatungen und Pflegekurse für Angehörige (häufig kostenlos über die Pflegekasse oder Wohlfahrtsverbände angeboten), die Möglichkeit von Tages- oder Nachtpflege (teilstationäre Betreuung, was aber eher für körperlich Pflegebedürftige relevant ist) oder Zuschüsse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (bei ADHS weniger relevant, eher z.B. Handschuhe, Betteinlagen bei Einnässen etc.). Die meisten Familien mit ADHS-Kind werden vor allem vom Pflegegeld und den Entlastungs- bzw. Ersatzpflegeleistungen profitieren (Pflegegrade bei ADHS | ADHS Deutschland e. V.). Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten, welche Angebote für Sie in Frage kommen – diese Beratungsgespräche sind gesetzlich vorgesehen und kostenlos.
Zusätzliche Hilfen und Entlastungsangebote für betroffene Familien
Neben den Leistungen der Pflegeversicherung gibt es weitere Hilfsangebote, die Familien mit ADHS-Kindern unterstützen und entlasten können. Da ADHS viele Lebensbereiche betrifft (Schule, Freizeit, Familie), ist es oft sinnvoll, verschiedene Stellen mit einzubeziehen:
- Hilfen über das Jugendamt: Kinder, die aufgrund von ADHS erhebliche Probleme im Alltag oder der Schule haben, können unter Umständen Leistungen der Eingliederungshilfe oder Hilfen zur Erziehung bekommen. Beispielsweise besteht – je nach Ausprägung der ADHS und eventuellen zusätzlichen Diagnosen – die Möglichkeit, über §35a SGB VIII eine Schulbegleitung (Integrationshelfer*in) für das Kind zu erhalten, die es im Unterricht unterstützt (Wie Sie für Ihr Kind mit ADHS einen Pflegegrad erhalten…). Solche Schulbegleiter werden in der Regel vom Jugendamt finanziert und entlasten Eltern zumindest in der Schulzeit erheblich. Auch sozialpädagogische Familienhilfe oder Erziehungsberatung kann über das Jugendamt angeboten werden, wenn die Erziehung des Kindes stark erschwert ist. Es lohnt sich, beim zuständigen Jugendamt nachzufragen, welche Unterstützung es für Kinder mit seelischer Behinderung (unter diese Kategorie fällt ADHS im Sinne des Gesetzes) gibt. Zwar ist ein Pflegegrad dafür keine Voraussetzung, aber vorhandene Gutachten und Diagnosen helfen bei der Antragstellung.
- Therapeutische und pädagogische Angebote: Ein gut behandeltes ADHS führt in der Regel zu weniger Alltagsproblemen. Daher sollten Eltern die medizinischen und therapeutischen Hilfen ausschöpfen: Eine Verhaltenstherapie oder ergotherapeutische Förderung kann dem Kind helfen, bessere Bewältigungsstrategien zu entwickeln (wodurch auch der Pflegeaufwand sinkt). Eltern können an speziellen Elterntrainings für ADHS teilnehmen. Solche Kurse vermitteln Wissen über ADHS und praktische Erziehungstipps. Einige werden von Krankenkassen oder Familienbildungstätten angeboten – zum Beispiel stellt die AOK einen kostenlosen Online-ADHS-Elterntrainer bereit, der Eltern mit fachlichem Rat durch schwierige Alltagssituationen hilft (Was können Eltern selbst tun? — ADHS-Info). Fragen Sie Ihren Kinder- und Jugendpsychologen oder Kinderarzt nach geeigneten Trainings in Ihrer Region. Auch Erziehungsberatungsstellen (oft in Trägerschaft von Kommunen, Caritas, Diakonie etc.) bieten Beratung und Kurse zum Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern an – zögern Sie nicht, diese niedrigschwelligen Angebote anzunehmen.
- Selbsthilfegruppen und Austausch: Vielen Eltern hilft der Kontakt zu anderen Familien in ähnlicher Lage. In Selbsthilfegruppen können Sie Erfahrungen austauschen, sich gegenseitig Tipps geben und einfach auch mal Dampf ablassen oder Verständnis finden. Der ADHS Deutschland e.V. – die bundesweite Selbsthilfeorganisation – hat in vielen Städten Regionalgruppen sowie telefonische Beratung und Online-Selbsthilfegruppen im Angebot (Pflegegrade bei ADHS | ADHS Deutschland e. V.). Auch auf sozialen Medien oder in Online-Foren gibt es Elterncommunities zum Thema ADHS. Der Austausch mit anderen kann emotional entlasten und oft bekommen Sie dabei die besten alltagspraktischen Ratschläge.
- Familienentlastende Dienste: In manchen Regionen gibt es spezielle Dienste von Wohlfahrtsverbänden (Caritas, Lebenshilfe, Rotes Kreuz usw.), die Familien mit behinderten Kindern betreuen. Diese Entlastungsdienste schicken z.B. stundenweise geschulte Betreuungspersonen zu Ihnen nach Hause, die mit Ihrem Kind spielen, es betreuen oder gemeinsam etwas unternehmen – während Sie als Eltern Zeit für sich gewinnen. Die Kosten können häufig über den oben erwähnten Entlastungsbetrag oder über andere Kostenträger abgerechnet werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune oder einem Pflegestützpunkt, ob es solche Angebote vor Ort gibt. Auch eine Kurzzeitpflege (siehe oben) kann als Entlastung dienen, falls Sie einmal eine längere Pause benötigen – manche Einrichtungen nehmen auch Kinder mit ADHS befristet auf, insbesondere wenn zusätzliche Pflegebedürftigkeit vorliegt.
- Rehabilitations- und Kurangebote: Wenn Eltern aufgrund der Dauerbelastung an Erschöpfung oder gesundheitlichen Problemen leiden, besteht die Möglichkeit, eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur zu beantragen. Es gibt Kliniken, die sich auf psychosoziale Belastungen wie ADHS spezialisiert haben. In einer dreiwöchigen Kurmaßnahme können Eltern Abstand vom Alltag gewinnen, an Schulungen teilnehmen und Kraft schöpfen, während die Kinder betreut und therapeutisch gefördert werden. In der Regel kann eine Mutter/Vater-Kind-Kur alle 4 Jahre in Anspruch genommen werden; bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen des Kindes ist in Absprache mit der Krankenkasse auch ein Kurabstand von 2 Jahren möglich (Mutter-Kind-Kur: ADHS gemeinsam begegnen! — ADHS Kompakt e.V.). Sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Kinderarzt darüber, ob eine solche Kur für Sie infrage kommt, und lassen Sie sich von einer Beratungsstelle (z.B. Caritas Mutter-Kind-Kur Beratung) beim Antrag unterstützen.
Zusammenfassend gilt: Scheuen Sie sich nicht, Hilfe von außen anzunehmen. Keine Familie muss die Herausforderungen mit einem ADHS-Kind alleine bewältigen. Es gibt ein Netzwerk aus Ärzten, Therapeuten, Pflege- und Jugendhilfe sowie Selbsthilfe, das Sie nutzen können. Jede Entlastung – sei sie finanzieller, praktischer oder seelischer Art – kommt am Ende auch Ihrem Kind zugute, weil Sie als Eltern gestärkt und geduldiger für das Kind da sein können.
Alltag strukturieren und Unterstützung annehmen: Tipps für Eltern
Ein Schlüssel, um den Familienalltag mit einem ADHS-Kind besser zu bewältigen, liegt in einer klaren Struktur und durchdachten Organisation. Kinder mit ADHS kommen mit festen Routinen und eindeutigen Regeln besser zurecht, da diese ihnen Orientierung und Sicherheit geben (ADHS im Alltag: 6 Tipps mit denen Sie Ihr Kind sinnvoll unterstützen). Gleichzeitig sollten Eltern darauf achten, sich selbst nicht zu überfordern und Hilfsangebote anzunehmen. Hier einige praktische Tipps:
1. Klare Tagesstruktur und Rituale: Schaffen Sie einen geregelten Tagesablauf. Ein fester Ablauf (z.B. morgens aufstehen, dann Frühstück, dann Zähneputzen; feste Zeiten für Hausaufgaben, Spiel, Medienkonsum, Zubettgehen etc.) hilft Ihrem Kind, sich zu orientieren. Visualisieren Sie den Plan am besten: Je nach Alter können Sie einen Tages- und Wochenplan schriftlich oder mit Piktogrammen gestalten und an einem gut sichtbaren Ort (Kühlschrank, Kinderzimmer) aufhängen. Solche Pläne machen Erwartungen klar. Halten Sie nach Möglichkeit auch verlässliche Rituale ein – zum Beispiel ein bestimmtes Abendritual (Geschichte vorlesen, gemeinsames Lied, Kuschelzeit), das dem Kind beim Übergang zum Schlafen hilft. Rituale und Struktur geben Halt und können sogar dazu beitragen, dass Ihr Kind ruhiger wird (ADHS im Alltag: 6 Tipps mit denen Sie Ihr Kind sinnvoll unterstützen). Denken Sie aber auch daran, Pufferzeiten einzuplanen – Kinder mit ADHS brauchen oft mehr Zeit für alles. Lieber morgens 15 Minuten eher aufstehen, damit Hektik vermieden wird.
2. Klare Regeln – aber maßvoll: Regeln sind wichtig, müssen aber für das Kind überschaubar bleiben. Überlegen Sie sich einige Grundregeln für Zuhause (z.B. „Nicht hauen oder treten“, „Zähneputzen vor dem Schlafengehen“, „Maximal 1 Stunde Computer am Tag“) und erklären Sie sie Ihrem Kind in ruhigen Momenten. Konsistenz ist hier entscheidend – versuchen Sie, die wenigen aufgestellten Regeln dann auch konsequent durchzusetzen, damit Ihr Kind verlässliche Grenzen spürt. Zu viele Verbote und Vorschriften auf einmal überfordern hingegen. Loben Sie Ihr Kind ausdrücklich, wenn es sich an Regeln gehalten oder etwas gut geschafft hat – positive Verstärkung wirkt bei ADHS oft besser als Strafen.
3. Hausaufgaben und Lernen strukturieren: Die Schulaufgaben sind für viele ADHS-Kinder ein täglicher Kampf. Richten Sie daher einen reizarmen, festen Arbeitsplatz für Ihr Kind ein – ein Ort, an dem möglichst wenig Ablenkung herrscht (kein laufender Fernseher, Handy weglegen, nur benötigtes Material auf dem Tisch). Bleiben Sie in der Nähe, wenn Ihr Kind Hausaufgaben macht, um bei Abschweifungen sanft zurück zum Thema zu führen. Viele Kinder benötigen Ihre Präsenz als „Anker“, um bei der Sache zu bleiben. Teilen Sie längere Aufgaben in kleinere Abschnitte ein und erlauben Sie kurze Bewegungspausen dazwischen, damit die Konzentration nicht völlig erschöpft. Es kann helfen, einen Wecker oder Timer zu stellen – etwa 15–20 Minuten konzentriert arbeiten, dann 5 Minuten Pause (ADHS im Alltag: 6 Tipps mit denen Sie Ihr Kind sinnvoll unterstützen). So weiß das Kind, dass es nicht „endlos“ stillsitzen muss. Falls nötig, sprechen Sie mit den Lehrkräften über Nachteilsausgleiche (z.B. mehr Zeit bei Arbeiten) und darüber, wie Sie gemeinsam dem Kind Struktur geben können (etwa mit einem Hausaufgabenheft, das der Lehrer kontrolliert).
4. Reize und Aktivitäten ausbalancieren: Kinder mit ADHS haben einen großen Bewegungsdrang und oft überschüssige Energie. Sorgen Sie täglich für genügend Möglichkeiten zum Austoben – ob auf dem Spielplatz, beim Sportverein, Fahrradfahren oder einfach wild im Wohnzimmer tanzen. Körperliche Aktivität hilft vielen ADHS-Kindern, Stress abzubauen und später wieder besser stillsitzen zu können. Gleichzeitig reagieren ADHS-Kinder empfindlich auf zu viele Reize. Achten Sie zuhause auf eine reizarme Umgebung: Ein aufgeräumtes Zimmer, nicht zu viel Deko oder Flimmern, und begrenzen Sie die Bildschirmzeit (bunt flackernde Videospiele können die Unruhe noch steigern). Ein geregelter Schlaf-Wach-Rhythmus ist ebenfalls Gold wert – Übermüdung verschlimmert die Symptomatik oft.
5. Unterstützung annehmen und Netzwerke nutzen: Versuchen Sie, sich als Eltern nicht zu isolieren. Sprechen Sie mit Ihrem Partner, der Familie und Freunden offen über die Belastungen und Ihren Unterstützungsbedarf. Aufgaben kann man auch mal delegieren – vielleicht kann ein Großelternteil oder Pate an einem Nachmittag pro Woche das ADHS-Kind übernehmen, damit Sie durchatmen können. Tauschen Sie sich mit anderen betroffenen Eltern aus (z.B. in Selbsthilfegruppen oder Online-Communities), um Tipps zu bekommen und das Gefühl zu haben, nicht allein zu sein. Nutzen Sie professionelle Hilfen: ambulante Dienste, die ein paar Stunden Betreuung übernehmen (finanziert über den Entlastungsbetrag), oder eine Familienhilfe vom Jugendamt, falls vorhanden. Selbstfürsorge ist kein Luxus, sondern notwendig, um langfristig Kraft für die Familie zu haben. Gönnen Sie sich also bewusst Pausen. Suchen Sie Ausgleich – sei es durch Sport, Entspannungstechniken wie Achtsamkeit/Meditation oder einfach Freizeitaktivitäten, die Ihnen guttun. Studien zeigen, dass z.B. Achtsamkeitstraining die elterlichen Stresslevel deutlich senken kann (Mental Care bei ADHS-Schulkindern: — Blog ADHS-Spektrum). Wer selbst etwas zur Ruhe kommt, kann auch im nächsten Sturm mit dem ADHS-Kind gelassener bleiben.
6. Professionelle Hilfe einbeziehen: Wenn Sie merken, dass die Situation Sie völlig überfordert oder das Familienleben massiv leidet, ziehen Sie rechtzeitig professionelle Hilfe hinzu. Das können regelmäßige Termine bei einer Erziehungsberatungsstelle sein, um neue Strategien zu entwickeln, oder die Hilfe eines Familientherapeuten, der mit Ihnen an konkreten Problemen arbeitet. Manchmal hilft schon ein paar Mal Coaching von außen, um festgefahrene Muster aufzubrechen. Sollte neben ADHS noch eine andere Problematik bestehen (z.B. Autismus, Angststörungen etc.), sorgen Sie dafür, dass diese ebenfalls behandelt wird – oft greifen die Schwierigkeiten ineinander. Zögern Sie nicht, auch medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen: Ein passendes Medikament (wie Methylphenidat) kann in Absprache mit dem Arzt die ADHS-Symptome so weit lindern, dass das Kind viel besser im Alltag klarkommt und lernfähig wird – was wiederum den Pflegeaufwand reduziert. Nicht zuletzt: Lassen Sie Schuldgefühle los. Weder Sie noch Ihr Kind haben „Schuld“ an der ADHS. Sich Unterstützung zu holen, ist kein Zeichen von Versagen als Eltern, sondern von Verantwortungsbewusstsein.
Zum Schluss möchten wir betonen: Sie sind nicht allein. Es ist absolut verständlich, dass einen die Erziehung eines ADHS-Kindes manchmal an die Grenze bringt. Holen Sie sich Hilfe, informieren Sie sich über Ihre Rechte (Pflegeleistungen etc.) und vernetzen Sie sich mit anderen. Mit einer guten Struktur, viel Liebe und passender Unterstützung kann Ihr Kind sich trotz ADHS wunderbar entwickeln und Ihr Familienleben gelingen. Und vergessen Sie nicht, auch die schönen Seiten zu sehen: Viele ADHS-Kinder sind kreativ, wissbegierig, humorvoll und liebenswürdig. Mit der richtigen Balance aus Förderung und Ruhephasen kann auch das Zusammenleben mit einem „Wirbelwind“ bereichernd und fröhlich sein.
Fazit: ADHS bei Kindern erfordert zwar einen erhöhten Betreuungs- und Pflegeaufwand, aber Eltern müssen diese Herausforderung nicht alleine stemmen. Von der Einstufung in einen Pflegegrad (mit finanzieller Hilfe wie Pflegegeld und Entlastungsleistungen) über zusätzliche Angebote von Jugendhilfe und Selbsthilfe bis hin zu praktischen Alltagsstrategien gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Unterstützung. Nutzen Sie sie – für Ihr Kind und für sich selbst. Mit Struktur, Geduld und Hilfe von außen lässt sich der Alltag mit ADHS deutlich leichter bewältigen.