Finanzierung und Kostenübernahme für die Pflege zu Hause
Alles, was Sie über die Finanzierung und Kostenübernahme für die Pflege zu Hause wissen müssen
Alles, was Sie über die Finanzierung und Kostenübernahme für die Pflege zu Hause wissen müssen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Größtmögliche Autonomie: die Pflege zu Hause
- Warum die Pflege zu Hause nicht für jeden infrage kommt
- Die verschiedenen Möglichkeiten für die Pflege zu Hause
- Betreuung durch ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst
- Schulungen für Angehörige durch Pflegekassen
- Kurzzeitige Freistellung vom Beruf
- Die Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflege zu Hause
- Lassen Sie sich von Experten beraten
Das Wichtigste auf einen Blick
- Größtmögliche Autonomie: die Pflege zu Hause
- Warum die Pflege zu Hause nicht für jeden infrage kommt
- Die verschiedenen Möglichkeiten für die Pflege zu Hause
- Betreuung durch ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst
- Schulungen für Angehörige durch Pflegekassen
- Kurzzeitige Freistellung vom Beruf
- Die Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflege zu Hause
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Kombinationsleistungen
- Lassen Sie sich von Experten beraten
Die Pflege zu Hause ist für viele Pflegebedürftige die bevorzugte Form der Versorgung – ob durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst. Damit die häusliche Pflege finanziell abgesichert ist, bietet die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen an, die je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch sind.
So stark der Wille zu helfen auch ist, so belastend kann die Situation für Angehörige sein. Erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Finanzierung und Kostenübernahme für die Pflege zuhause, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen und welche finanzielle Unterstützung Sie von Ihrer Pflegekasse erwarten können. Finden Sie außerdem heraus, welche Fortbildungsmöglichkeiten pflegenden Angehörigen zur Verfügung stehen und welche gesetzlichen Regelungen es hinsichtlich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gibt.
1. Größtmögliche Autonomie: die Pflege zu Hause
Die Pflege zu Hause bietet Ihnen die Möglichkeit, in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und Ihren Alltag weitgehend selbst zu gestalten. Sie entscheiden selbst, wie Ihr Tagesablauf aussieht, wer Sie pflegt und welche Unterstützung Sie in Anspruch nehmen. Das sorgt nicht nur für ein höheres Maß an Lebensqualität, sondern oft auch für ein stärkeres Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit.
Vorteile der Pflege zu Hause:
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Bekannte Umgebung: Sie bleiben in Ihrer eigenen Wohnung oder Ihrem Haus, umgeben von vertrauten Menschen und Gegenständen.
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Individuelle Betreuung: Sie bestimmen, ob die Pflege von Angehörigen, Freunden oder professionellen Pflegediensten übernommen wird.
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Flexibilität: Pflege- und Betreuungsleistungen können jederzeit an Ihre aktuellen Bedürfnisse angepasst werden.
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Emotionale Stabilität: Das Verbleiben im gewohnten Umfeld kann das Wohlbefinden und die Selbstständigkeit fördern.
💡 Praxistipps für mehr Selbstbestimmung:
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Pflegeplan erstellen: Legen Sie gemeinsam mit Angehörigen und Pflegediensten fest, welche Aufgaben übernommen werden.
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Leistungen der Pflegeversicherung nutzen: Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag helfen, die Pflege finanziell abzusichern.
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Wohnumfeld anpassen: Mit Zuschüssen von bis zu 4.180 € können Sie Ihre Wohnung barrierefrei gestalten.
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Unterstützungsnetzwerk aufbauen: Binden Sie Nachbarn, Freunde und ehrenamtliche Helfer in die Betreuung ein.
2. Warum die Pflege zu Hause nicht für jeden infrage kommt
o viele Vorteile die Pflege zu Hause auch bietet – sie ist nicht in jeder Situation die beste Lösung. Manchmal erfordert der Gesundheitszustand eine intensivere Betreuung, als Angehörige oder ambulante Pflegedienste leisten können. Auch persönliche, räumliche oder finanzielle Faktoren können gegen eine Versorgung im eigenen Zuhause sprechen.
Herausforderungen und Grenzen der häuslichen Pflege:
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Hoher Pflegeaufwand: Bei sehr hohem oder rund-um-die-Uhr-Betreuungsbedarf stoßen Angehörige schnell an ihre Belastungsgrenzen.
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Fehlende Barrierefreiheit: Wenn die Wohnung nicht barrierefrei umgestaltet werden kann, steigt das Risiko für Stürze und Unfälle.
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Pflegeerschöpfung bei Angehörigen: Dauerhafte körperliche und emotionale Belastung kann zu Überforderung führen.
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Komplexe medizinische Versorgung: Bei aufwendigen Behandlungen oder permanenter Überwachung ist oft eine stationäre Einrichtung die sicherere Option.
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Soziale Isolation: Wer alleine lebt und nur wenig Besuch erhält, kann trotz Pflegegeld unter Einsamkeit leiden.
💡 Praxistipp:
Falls die Pflege zu Hause schwierig wird, prüfen Sie frühzeitig Alternativen wie betreutes Wohnen oder Kurzzeitpflege. So sichern Sie sich einen reibungslosen Übergang, falls sich Ihre Pflegesituation verschlechtert. Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI), um gemeinsam mit Experten die beste Betreuungsform für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden
Ob die Pflege zuhause infrage kommt, kann nur die pflegebedürftige Person selbst entscheiden, im besten Fall gemeinsam mit einem Angehörigen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie noch unsicher sind, ob und welche Art der Pflege zuhause für Sie infrage kommt.
3. Die verschiedenen Möglichkeiten für die Pflege zu Hause
Die Pflege zu Hause kann ganz unterschiedlich organisiert werden – von der vollständigen Betreuung durch Angehörige bis hin zu einer Kombination mit professionellen Pflegediensten. So lässt sich die Unterstützung genau an Ihre individuellen Bedürfnisse und den vorhandenen Pflegegrad anpassen.
1. Pflege durch Angehörige
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Betreuung durch Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte
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Anspruch auf Pflegegeld (z. B. ab 1. Juli 2025: PG 3 = 599 € monatlich)
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Möglichkeit der sozialen Absicherung für Pflegepersonen (§ 44 SGB XI)
2. Ambulante Pflegedienste
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Professionelle Pflegekräfte übernehmen Grundpflege, medizinische Versorgung und hauswirtschaftliche Aufgaben
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Finanzierung über Pflegesachleistungen (z. B. PG 4 = 1.859 € monatlich)
3. Kombinationspflege
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Mischung aus Angehörigenpflege und ambulantem Pflegedienst
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Pflegegeld wird anteilig gezahlt, abhängig von der genutzten Sachleistung (§ 38 SGB XI)
4. Entlastungsangebote im Alltag
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Leistungen aus dem Entlastungsbetrag (131 € monatlich) für Betreuung, Einkäufe oder hauswirtschaftliche Hilfe
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Auch einsetzbar für anerkannte Angebote wie Alltagsbegleiter oder Nachbarschaftshilfe
5. Kurzzeit- und Verhinderungspflege
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Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Unterbringung, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt
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Verhinderungspflege: Vertretung der Pflegeperson, wenn diese z. B. Urlaub macht
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Ab 2025 gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € flexibel nutzbar
💡 Praxistipp:
Überlegen Sie, welche Kombination aus familiärer Unterstützung, professioneller Pflege und Entlastungsangeboten Ihnen die beste Balance aus Selbstständigkeit, Sicherheit und Entlastung bietet. Eine Pflegeberatung kann helfen, alle verfügbaren Leistungen optimal zu nutzen.
Jetzt Unterstützung durch unsere Pflegegrad-Experten erhalten
4. Betreuung durch ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst
Ambulante Pflegedienste unterstützen sowohl die Pflegebedürftigen zuhause als auch die Angehörigen bei der Vereinbarkeit von Betreuung und Berufsleben. Der ambulante Dienst kommt je nach Bedarf mehrmals in der Woche oder sogar mehrmals am Tag zu der pflegebedürftigen Person nach Hause und bietet folgende Leistungen an:
- Körperpflege, Ernährung und Förderung der Bewegungsfähigkeit
- Unterstützung im Haushalt und bei der Vermittlung von Hilfsdiensten
- Unterstützung bei der Alltagsgestaltung und der Erhaltung sozialer Kontakte
- häusliche Krankenpflege, wie die Gabe von Medikamenten, Verbandswechsel oder Injektionen als Leistung der Krankenversicherung
- Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen
Ein ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst sowie zugelassene Einzelpflegekräfte ermöglichen es Ihnen, in den eigenen vier Wänden zu bleiben und dennoch professionelle Unterstützung zu erhalten. Je nach Bedarf übernehmen Pflegekräfte die Grundpflege, medizinische Behandlungspflege oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten – flexibel und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
Typische Leistungen:
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Grundpflege: Hilfe bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilität und Ernährung
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Behandlungspflege: Medikamentengabe, Wundversorgung, Blutzuckermessung oder Injektionen
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Hauswirtschaftliche Unterstützung: Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäschepflege
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Betreuungsleistungen: Begleitung zu Arztterminen, Spaziergänge, Vorlesen, Gespräche
Ambulanter Pflegedienst oder Einzelpflegekraft – was ist der Unterschied?
-
Ambulanter Pflegedienst: Meist ein Team aus mehreren Pflegefachkräften, das verschiedene Patientinnen und Patienten versorgt. Vorteil: Urlaubs- und Krankheitsvertretung sind gesichert.
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Einzelpflegekraft: Selbstständig arbeitende, von der Pflegekasse zugelassene Fachkraft. Vorteil: Sehr persönliche, konstante Betreuung mit mehr Zeit pro Besuch.
Finanzierung ab 1. Juli 2025 über Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI):
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PG 2: 796 € monatlich
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PG 3: 1.497 € monatlich
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PG 4: 1.859 € monatlich
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PG 5: 2.299 € monatlich
💡 Wichtig: Wird der Sachleistungsbetrag nicht vollständig genutzt, kann der Rest als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt werden (Kombinationsleistung).
Vorteile dieser Betreuungsform:
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Flexible Anpassung der Leistungen an Ihren individuellen Pflegebedarf
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Fachgerechte medizinische und pflegerische Versorgung zu Hause
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Entlastung für Angehörige
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Möglichkeit, zusätzliche Serviceleistungen wie Hausnotruf oder Alltagsbegleitung zu kombinieren
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Bei Einzelpflegekräften: Persönliche und kontinuierliche Betreuung durch dieselbe Fachkraft
💡 Praxistipp:
Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse gezielt nach einer Liste zugelassener ambulanter Pflegedienste und Einzelpflegekräfte in Ihrer Region. Achten Sie auf Referenzen, transparente Kostenpläne und die Möglichkeit kurzfristiger Leistungsanpassungen.
5. Schulungen für Angehörige durch Pflegekassen
Die Pflege zu Hause stellt Angehörige oft vor neue Herausforderungen – körperlich, organisatorisch und emotional. Um Sie bestmöglich darauf vorzubereiten, bieten die Pflegekassen kostenlose Pflegekurse nach § 45 SGB XI an. Diese Schulungen helfen Ihnen, pflegerische Aufgaben sicher und fachgerecht zu übernehmen und gleichzeitig Ihre eigene Gesundheit zu schützen.
Inhalte typischer Pflegekurse:
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Grundlagen der häuslichen Pflege: Körperpflege, Mobilisation, Ernährung
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Umgang mit Hilfsmitteln: Rollstuhl, Pflegebett, Transferhilfen
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Medizinische Basiskenntnisse: Medikamentengabe, Wundversorgung, Blutzuckermessung
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Prävention für pflegende Angehörige: Rückenschonendes Arbeiten, Stressbewältigung
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Rechtliche und finanzielle Aspekte: Pflegegrade, Leistungen der Pflegeversicherung, Entlastungsmöglichkeiten
Formen der Schulungen:
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Gruppenkurse: Erfahrungsaustausch mit anderen pflegenden Angehörigen
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Einzelschulungen zu Hause: Individuelle Beratung direkt in Ihrer Pflegesituation
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Online-Seminare: Flexibel von zu Hause aus nutzbar
Ihre Vorteile:
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Mehr Sicherheit im Pflegealltag
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Reduzierung körperlicher Belastung
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Besseres Verständnis für die Pflegesituation und Bedürfnisse des Pflegebedürftigen
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Möglichkeit, Leistungen der Pflegeversicherung optimal zu nutzen
💡 Praxistipp:
Fragen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse nach kostenlosen Schulungsangeboten. Viele Kassen arbeiten mit ambulanten Pflegediensten oder anerkannten Bildungsträgern zusammen, die die Kurse vor Ort oder online anbieten. Lassen Sie sich am besten gleich zu weiteren Entlastungsangeboten wie Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege beraten.
6. Kurzzeitige Freistellung vom Beruf
Wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, zählt oft jede Stunde. Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ermöglicht Ihnen deshalb, sich bis zu zehn Arbeitstage kurzfristig von der Arbeit freistellen zu lassen, um die Pflege zu organisieren oder selbst zu übernehmen. Diese Regelung gilt unabhängig von der Größe des Arbeitgebers und kann von allen Beschäftigten genutzt werden.
Wichtige Eckpunkte der kurzzeitigen Freistellung:
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Dauer: Maximal 10 Arbeitstage pro pflegebedürftigem Angehörigen
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Zweck: Organisation einer bedarfsgerechten Pflege oder eigene Pflegeleistung
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Ankündigung: Unverzüglich beim Arbeitgeber melden, Grund und voraussichtliche Dauer angeben
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Anspruchsberechtigte Angehörige: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister u. a.
Finanzielle Unterstützung – Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a SGB XI):
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Zahlung durch die Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen
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Höhe: ca. 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts
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Antrag: Direkt bei der Pflegekasse stellen (ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit erforderlich)
Vorteile dieser Regelung:
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Schnelle Reaktionsmöglichkeit in einer Akutsituation
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Rechtlicher Schutz vor arbeitsrechtlichen Nachteilen
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Finanzielle Entlastung während der Freistellung
💡 Praxistipp:
Halten Sie für den Notfall eine Liste mit Kontaktdaten von Pflegekasse, Pflegediensten und Beratungsstellen bereit. So können Sie die zehn Tage Freistellung effizient nutzen, um die langfristige Pflege zu organisieren – beispielsweise durch Beantragung eines Pflegegrades oder die Einbindung eines ambulanten Pflegedienstes
7. Die Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflege zu Hause
Wer in den eigenen vier Wänden gepflegt wird – ob durch Angehörige, Freunde, ambulante Pflegedienste oder Einzelpflegekräfte – kann auf umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung zurückgreifen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt vom anerkannten Pflegegrad ab.
1. Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
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Für Pflege durch Angehörige oder Bekannte
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Monatliche Beträge ab 1. Juli 2025:
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PG 2: 347 €
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PG 3: 599 €
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PG 4: 800 €
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PG 5: 990 €
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2. Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)
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Für professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste oder zugelassene Einzelpflegekräfte
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Monatliche Beträge:
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PG 2: 796 €
-
PG 3: 1.497 €
-
PG 4: 1.859 €
-
PG 5: 2.299 €
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3. Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI)
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Flexible Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen, wenn beides genutzt wird
4. Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
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Für hauswirtschaftliche Hilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuungsangebote
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Monatlich für alle Pflegegrade: 131 €
5. Gemeinsames Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege (§ 42a SGB XI)
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Insgesamt 3.539 € pro Jahr
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Flexible Aufteilung zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege
-
Beispiel: In PG 4 bis zu 1.600 € für nahe Verwandte und 1.939 € für Fahrkosten oder andere Posten
6. Weitere Leistungen
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Zusatzleistung für ambulant betreute Wohngruppen: 224 € monatlich
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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € monatlich
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Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): 53 € monatlich
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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss bis 4.180 € pro Maßnahme
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Hausnotruf: 25,50 € monatlich
💡 Praxistipp:
Nutzen Sie eine Pflegeberatung (§ 7a SGB XI), um zu prüfen, wie Sie Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag und weitere Zuschüsse optimal kombinieren können. Das kann Ihren Eigenanteil an der häuslichen Pflege erheblich reduzieren.
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8. Lassen Sie sich von Experten beraten
Die Vielfalt an Leistungen der Pflegeversicherung und die unterschiedlichen Möglichkeiten der Pflege zu Hause können schnell unübersichtlich werden. Um sicherzustellen, dass Sie keine finanziellen Ansprüche oder Unterstützungsangebote verpassen, lohnt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Warum eine Beratung so wichtig ist:
-
Individuelle Leistungsübersicht: Experten prüfen, welche Leistungen Ihnen je nach Pflegegrad zustehen – von Pflegegeld und Pflegesachleistungen bis zu Entlastungsbeträgen und Zuschüssen.
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Optimale Kombination: Fachleute helfen Ihnen, Pflegegeld und Sachleistungen als Kombinationsleistung einzusetzen, damit Sie mehr finanzielle Mittel ausschöpfen.
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Zukunftsplanung: Sie erhalten Tipps, wie Sie Leistungen an veränderte Pflegebedarfe anpassen können.
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Hilfe bei Anträgen: Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen und bei der Kommunikation mit Pflegekassen.
Mögliche Anlaufstellen:
-
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (über die Pflegekasse)
-
Pflegestützpunkte in Ihrer Region
-
Sozialdienste von Krankenhäusern oder Wohlfahrtsverbänden
-
Unabhängige Pflegeberater oder spezialisierte Rechtsanwälte
💡 Praxistipp:
Vereinbaren Sie gleich zu Beginn der Pflegebedürftigkeit einen Beratungstermin. So stellen Sie sicher, dass alle Leistungen ab dem ersten Tag genutzt werden können – und vermeiden, dass Gelder verfallen, weil Fristen versäumt werden.
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