Pflegereform 2022
Alles, was Sie über die Pflegereform 2022 wissen müssen. Diese Änderungen sind für Sie wichtig.
Alles, was Sie über die Pflegereform 2022 wissen müssen. Diese Änderungen sind für Sie wichtig.
Das Wichtigste auf einen Blick
Höhere Pflegekostenzuschüsse seit 2022: Vor rund sechs Monaten trat am 01. Januar 2022 die neue Pflegereform in Kraft, die wichtige Änderungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit sich bringt. Vier Änderungen sind dabei ganz besonders zu erwähnen:
- erhöhte Leistungsbeiträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege
- erhöhte Zuschüsse für Pflegekosten im Heim
- Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus
- Erstattungsansprüche über den Tod der zu pflegenden Person hinaus
Die Erhöhung der finanziellen Unterstützung in den Bereichen ambulante Pflege, Kurzzeitpflege und Heimpflege stellt eine enorme Entlastung für viele Pflegebedürftige und Angehörige dar.
1. Was bedeuten die Neuerungen?
Beiträge für Pflegesachleistungen wurden um fünf Prozent angehoben, der absolute Wert berechnet sich abhängig vom Pflegegrad. Die Leistungsbeiträge für die Kurzzeitpflege wurden um zehn Prozent angehoben.
Die zu zahlenden Heimkosten werden ebenfalls stärker bezuschusst. Dabei reicht der Leistungszuschlag von fünf Prozent im ersten Jahr des Heimaufenthalts bis zu 70 Prozent bei über 36 Monaten Heimaufenthalt. Das gilt jedoch nur für die sogenannten Pflege- und Ausbildungskosten und auch nur für Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5. Unterkunft und Verpflegung werden nach wie vor nicht bezuschusst.
Ebenfalls neu ist der Anspruch von pflegebedürftigen Personen auf Übergangspflege im Krankenhaus. Seit der Pflegereform ist ein verlängerter Krankenhausaufenthalt von maximal zehn Tage möglich, wenn anschließende Maßnahmen wie die Versorgung, Pflege oder Reha zuhause nicht möglich sind. Betroffene werden dazu angehalten, in diesem Fall möglichst früh mit dem Krankenhauspersonal sowie der Krankenkasse in Kontakt zu treten und einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Dazu kommt, dass pflegende Angehörige bisher keine Möglichkeit hatten, Ansprüche nach dem Tod der zu pflegenden Person geltend zu machen, wenn Leistungen kurz vorher erbracht und bezahlt wurden, die Rechnung aber noch nicht eingereicht wurde. Das hat sich mit der Pflegereform zum 01. Januar 2022 geändert, sodass zum Beispiel Kosten für Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nun auch nach einem Todesfall beantragt werden können. Beachten Sie jedoch, dass hier ein Antrag gestellt werden muss und das innerhalb eines Jahres nach dem Tod der pflegegeldberechtigten Person.
2. Worum müssen Sie sich jetzt kümmern?
Die erhöhten Zuschüsse für Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege und Pflegekosten im Heim stehen Ihnen ohne weiteres Handeln Ihrerseits zu – natürlich abhängig vom Pflegegrad und den vorher erhaltenen Beiträgen.
Ganz so einfach ist es bei der Übergangspflege im Krankenhaus nicht. Sobald absehbar ist, dass diese nötig ist, müssen Krankenhaus sowie Krankenkasse informiert und ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Auch, wenn Sie Erstattungsansprüche nach dem Tod einer zu pflegenden Person geltend machen möchten, sollten Sie nicht zu lange warten: 12 Monate gelten hier als Frist, um einen konkreten Antrag zu stellen.
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