Pflegehilfsmittel: Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige und Angehörige

Pfle­ge­hilfs­mit­tel spie­len eine wesent­li­che Rol­le in der Unter­stüt­zung von Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und ihren pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen. Sie erleich­tern die Pfle­ge, för­dern die Selbst­stän­dig­keit der Betrof­fe­nen und tra­gen zur Erhal­tung der Lebens­qua­li­tät bei. In die­sem Blog­bei­trag geben wir Ihnen einen Über­blick über die ver­schie­de­nen Arten von Pfle­ge­hilfs­mit­teln, die Ver­füg­bar­keit und die Abwick­lung über die Pflegeversicherung.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pfle­ge­hilfs­mit­tel sind Pro­duk­te und Gerä­te, die spe­zi­ell dafür kon­zi­piert sind, die Pfle­ge von Men­schen mit gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen zu erleich­tern. Sie kön­nen in zwei Haupt­ka­te­go­rien unter­teilt wer­den: Zum Ver­brauch bestimm­te Pfle­ge­hilfs­mit­tel und tech­ni­sche Pflegehilfsmittel.

  • Zum Ver­brauch bestimm­te Pfle­ge­hilfs­mit­tel umfas­sen Arti­kel, die regel­mä­ßig ersetzt wer­den müs­sen, wie Ein­mal­hand­schu­he, Des­in­fek­ti­ons­mit­tel oder Schutz­schür­zen. Sie die­nen vor allem der Hygie­ne in der häus­li­chen Pflege.
  • Tech­ni­sche Pfle­ge­hilfs­mit­tel beinhal­ten Gerä­te und Hil­fen, die dau­er­haft genutzt wer­den kön­nen, wie Roll­stüh­le, Pfle­ge­bet­ten oder spe­zi­el­le Bade­hil­fen. Die­se Hilfs­mit­tel sind dar­auf aus­ge­rich­tet, die Mobi­li­tät zu för­dern oder die Pfle­ge zu vereinfachen.

Anspruch und Kostenübernahme

Pfle­ge­be­dürf­ti­ge haben unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Anspruch auf eine kos­ten­freie oder kos­ten­güns­ti­ge Bereit­stel­lung von Pfle­ge­hilfs­mit­teln durch ihre Pfle­ge­kas­se. Vor­aus­set­zung ist in der Regel eine ärzt­li­che Ver­ord­nung oder eine Geneh­mi­gung durch die Pfle­ge­kas­se. Für zum Ver­brauch bestimm­te Pfle­ge­hilfs­mit­tel steht Pfle­ge­be­dürf­ti­gen mit einem aner­kann­ten Pfle­ge­grad ein monat­li­cher Pau­schal­be­trag von bis zu 40 Euro zur Verfügung.

Beantragung von Pflegehilfsmitteln

Die Bean­tra­gung von Pfle­ge­hilfs­mit­teln erfolgt über die Pfle­ge­kas­se. Bei zum Ver­brauch bestimm­ten Pfle­ge­hilfs­mit­teln kann dies oft direkt über zuge­las­se­ne Anbie­ter abge­wi­ckelt wer­den, die mit den Pfle­ge­kas­sen zusam­men­ar­bei­ten. Tech­ni­sche Hilfs­mit­tel erfor­dern in der Regel eine vor­he­ri­ge Geneh­mi­gung durch die Pfle­ge­kas­se, basie­rend auf einer ärzt­li­chen Verordnung.

Fazit

Pfle­ge­hilfs­mit­tel sind eine wich­ti­ge Säu­le in der Unter­stüt­zung von Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und ihren Ange­hö­ri­gen. Sie tra­gen dazu bei, die häus­li­che Pfle­ge zu ver­ein­fa­chen, die Selbst­stän­dig­keit zu för­dern und die Lebens­qua­li­tät zu erhal­ten. Infor­mie­ren Sie sich bei Ihrer Pfle­ge­kas­se über die ver­füg­ba­ren Leis­tun­gen und nut­zen Sie die Ihnen zuste­hen­den Hilfs­mit­tel, um den Pfle­ge­all­tag zu erleichtern.

Hinterlassen Sie einen Kommentar