Pflegehilfsmittel

im Wert von 40 € jeden Monat zuzah­lungs­frei nach Hause

im Wert von 60 € jeden Monat zuzah­lungs­frei nach Hause

Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Bereits ab Pfle­ge­grad 1 haben Sie Anspruch auf Pfle­ge­hilfs­mit­tel für bis zu 480 Euro im Jahr. Pfle­ge­hilfs­mit­tel wer­den in der häus­li­chen Pfle­ge ver­wen­det. Sie sol­len die Lebens­füh­rung pfle­ge­be­dürf­ti­ger Men­schen ver­bes­sern und die Pfle­ge durch Ange­hö­ri­ge erleich­tern. Wich­ti­ge Pro­duk­te sind Ein­mal­hand­schu­he, Bett­schutz­ein­la­gen, Flä­chen­des­in­fek­ti­on, Hän­de­des­in­fek­ti­on, Schutz­schür­zen und Mundschutz.

Zuzahlungsfreie Produkte

Hand­des­in­fek­ti­on

Die Hand­des­in­fek­ti­on dient dem hygie­ni­schen Schutz vor Kei­men und ver­rin­gert das Risi­ko von Infek­ti­ons­krank­hei­ten. Die­ses Risi­ko betrifft nicht nur pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge, son­dern auch die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen selbst.

Flä­chen­des­in­fek­ti­on

Flä­chen­des­in­fek­ti­ons­mit­tel soll­ten über­all dort ver­wen­det wer­den, wo sich Krank­heits­er­re­ger befin­den könn­ten. Zu die­sen Berei­chen gehö­ren Toi­let­te und Bad, aber auch Flä­chen, auf denen Essen ange­rich­tet oder ver­zehrt wird.

Ein­mal­hand­schu­he

Ein­mal­hand­schu­he schüt­zen die pfle­gen­de Per­son vor Ver­un­rei­ni­gun­gen, die bei der Pfle­ge ent­ste­hen kön­nen. Sie schüt­zen aber auch Pfle­ge­be­dürf­ti­ge vor mög­li­cher­wei­se anste­cken­den Krank­hei­ten, die durch Pfle­gen­de über­tra­gen wer­den können.

Schutz­schür­zen

Schutz­schür­zen kön­nen die Klei­dung der pfle­gen­den Per­son vor Ver­un­rei­ni­gun­gen schüt­zen, die z.B. beim Waschen im Bett ent­ste­hen kön­nen. Es sind prak­ti­sche Ein­mal­pro­duk­te aus feuch­tig­keits­ab­wei­sen­dem Plastik.

Bett­schutz­ein­la­gen

Bett­schutz­ein­la­gen bestehen oben aus einem tex­ti­len Tro­cken­flies und unten aus einer undurch­läs­si­gen Folie gegen das Durch­näs­sen. Sie schüt­zen das Bett vor Ver­un­rei­ni­gun­gen und unter­stüt­zen Hygie­ne und Lie­ge­kom­fort für die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Person.

Mund­schutz

Ein Mund­schutz schützt vor Krank­heits­er­re­gern, die durch Tröpf­chen­in­fek­ti­on über­tra­gen wer­den. Gera­de bei bereits stark geschwäch­ten Per­so­nen soll­te schon bei einer nur leich­ten Erkäl­tung eine Anste­ckung ver­hin­dert werden.

Ihre Vorteile

Zuzah­lungs­freie Pfle­ge­hilfs­mit­tel: Sie erhal­ten jeden Monat eine Box mit Pfle­ge­hilfs­mit­teln im Wert von 40 € bequem per Post zugeschickt.

Kei­ne Arbeit mit Antrag und Abrech­nung: Wir über­neh­men Bean­tra­gung und Abrech­nung bei der Kas­se. Sie brau­chen sich um nichts zu kümmern.

Hoch­wer­ti­ge Mar­ken­pro­duk­te: Sie erhal­ten aus­schließ­lich hoch­wer­ti­ge Mar­ken- und Qualitätsprodukte.

Ich inter­es­sie­re mich für zuzah­lungs­freie Pfle­ge­hilfs­mit­tel und wün­sche Bera­tung durch Fami­li­a­ra oder einen Koope­ra­ti­ons­part­ner

Zuzah­lungs­freie Pfle­ge­hilfs­mit­tel: Sie erhal­ten jeden Monat eine Box mit Pfle­ge­hilfs­mit­teln im Wert von 60 € bequem per Post zugeschickt.

Kei­ne Arbeit mit Antrag und Abrech­nung: Wir über­neh­men Bean­tra­gung und Abrech­nung bei der Kas­se. Sie brau­chen sich um nichts zu kümmern.

Hoch­wer­ti­ge Mar­ken­pro­duk­te: Sie erhal­ten aus­schließ­lich hoch­wer­ti­ge Mar­ken- und Qualitätsprodukte.

Ich inter­es­sie­re mich für zuzah­lungs­freie Pfle­ge­hilfs­mit­tel und wün­sche Bera­tung durch Fami­li­a­ra oder einen Koope­ra­ti­ons­part­ner
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